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   BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 332/88   

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BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 332/88 (https://dejure.org/1988,13259)
BAG, Entscheidung vom 31.08.1988 - 7 AZR 332/88 (https://dejure.org/1988,13259)
BAG, Entscheidung vom 31. August 1988 - 7 AZR 332/88 (https://dejure.org/1988,13259)
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  • BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78

    Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision

    Auszug aus BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 332/88
    Das Bundesarbeitsgericht befindet sich mit diesen Anforderungen im Einklang mit der Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte, die bei gleicher Gesetzeslage wie § 554 Abs. 3 Nr. 3 a ZPO für eine formgerechte Revisionsbegründung ebenfalls eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils fordern (BVerwG Beschluß vom 30. April 1980 - 7 C 88/79 -, NJW 1980, 2268, 2269, zu § 139 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; BSG Beschluß vom 2. Januar 1979 - 11 RA 54/78 - AP Nr. 16 zu § 554 ZPO, zu § 164 Abs. 2 Satz 3 SGG; BFH Beschluß vom 12. Januar 1977 - I R 134/76 -, BStBl II 1977, 217, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, zu § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO).
  • BAG, 04.09.1975 - 3 AZR 230/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift

    Auszug aus BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 332/88
    Zu der für das Urteilsverfahren geltenden Vorschrift des § 554 Abs. 3 Nr. 3 a ZPO, wonach die Revisionsbegründung die Angabe der Revisionsgründe, und zwar die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm, enthalten muß, verlangt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei sachlich-rechtlichen Revisionsangriffen - auch im Interesse der Partei, vor der Durchführung einer unbedachten Revision bewahrt zu werden - eine sorgfältige, über ihren Umfang und Zweck keine Zweifel lassende Begründung, die sich mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils auseinandersetzt und im einzelnen darlegt, was der Revisionskläger daran zu beanstanden hat und warum er sie für unrichtig hält (BAG Urteil vom 20. Februar 1963 - 4 AZR 69/62 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Akkordlohn; BAG Beschluß vom 4. September 1975 - 3 AZR 230/75 - AP Nr. 15 zu § 554 ZPO).
  • BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 88.79

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Beruhen eines Berufungsurteils auf

    Auszug aus BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 332/88
    Das Bundesarbeitsgericht befindet sich mit diesen Anforderungen im Einklang mit der Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte, die bei gleicher Gesetzeslage wie § 554 Abs. 3 Nr. 3 a ZPO für eine formgerechte Revisionsbegründung ebenfalls eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils fordern (BVerwG Beschluß vom 30. April 1980 - 7 C 88/79 -, NJW 1980, 2268, 2269, zu § 139 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; BSG Beschluß vom 2. Januar 1979 - 11 RA 54/78 - AP Nr. 16 zu § 554 ZPO, zu § 164 Abs. 2 Satz 3 SGG; BFH Beschluß vom 12. Januar 1977 - I R 134/76 -, BStBl II 1977, 217, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, zu § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO).
  • BFH, 12.01.1977 - I R 134/76

    Ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Verweisung auf Literaturstelle - Keine

    Auszug aus BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 332/88
    Das Bundesarbeitsgericht befindet sich mit diesen Anforderungen im Einklang mit der Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte, die bei gleicher Gesetzeslage wie § 554 Abs. 3 Nr. 3 a ZPO für eine formgerechte Revisionsbegründung ebenfalls eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils fordern (BVerwG Beschluß vom 30. April 1980 - 7 C 88/79 -, NJW 1980, 2268, 2269, zu § 139 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; BSG Beschluß vom 2. Januar 1979 - 11 RA 54/78 - AP Nr. 16 zu § 554 ZPO, zu § 164 Abs. 2 Satz 3 SGG; BFH Beschluß vom 12. Januar 1977 - I R 134/76 -, BStBl II 1977, 217, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, zu § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO).
  • BAG, 20.02.1963 - 4 AZR 69/62

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Beschäftigung im Zeitlohn

    Auszug aus BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 332/88
    Zu der für das Urteilsverfahren geltenden Vorschrift des § 554 Abs. 3 Nr. 3 a ZPO, wonach die Revisionsbegründung die Angabe der Revisionsgründe, und zwar die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm, enthalten muß, verlangt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei sachlich-rechtlichen Revisionsangriffen - auch im Interesse der Partei, vor der Durchführung einer unbedachten Revision bewahrt zu werden - eine sorgfältige, über ihren Umfang und Zweck keine Zweifel lassende Begründung, die sich mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils auseinandersetzt und im einzelnen darlegt, was der Revisionskläger daran zu beanstanden hat und warum er sie für unrichtig hält (BAG Urteil vom 20. Februar 1963 - 4 AZR 69/62 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Akkordlohn; BAG Beschluß vom 4. September 1975 - 3 AZR 230/75 - AP Nr. 15 zu § 554 ZPO).
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